Donnerstag, 15. Oktober 2009

Rückblick auf das Modul 2: Medienrecht und Ethik

Ich führe hier für mich wichtige Aussagungen und Feststellungen, Gedanken auf. Dies ist die für mich einfachste Form den relativ theoretischen Inhalt dieses Moduls in einen praktischen Zusammenhang mit meiner Situation als Informatikverantwortlicher und meiner rechtlichen Lage zu bringen.

  • Das Medienrecht besteht aus verschiedenen Rechtsrichtungen: Radio- und Fernsehrecht, Allgemeines Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Informatikrecht, Medienethik: Dieser Umstand zeigt, dass unsere Aufgabe als Informatikverantwortliche viele rechtlich relevanten Situationen tangieren und es deshalb wichtig ist, dass wir wissen, wo wir das Wissen herholen können, um bei Fragen Antwort geben zu können.
  • Medien zum Thema: Der wahrscheinlich einfachste Weg mich über diesen Themenbereich auf dem Laufenden zu behalten, ist das regelmässige Lesen der folgenden Webseite: http://www.medialex.ch (Webseite des Referenten). Dies ist so, weil viele Bücher zum Thema nicht wirklich unserem Themenspektrum entsprechen oder veraltet sind.
  • Veröffentlichung von Medien: In der Schule muss die rechtliche Lage vor allem dann abgeklärt werden, wenn der Medieninhalt (Bild, Ton, Film) auf das Internet gestellt, oder sonst irgendwie der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Grundlagen des Strafrechtes (betreffend Medien): Kinder unter zehn Jahren sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Jugendliche von 11 bis 18 haben eine besondere Rechtssprechung.
  • Datenhandhabung des Informatikverantwortlichen: Email ist keine verschlossene Schrift und kann deshalb anders gehandhabt werden als eine verschlüsselte Email, die klar als eine verschlossene Schrift gehandhabt werden muss. (Wie Unterschied: Postkarte und BriefDer Informatikverantwortliche kann Daten grundsätzlich bearbeiten (ordnen, ablegen), darf aber persönliche Daten (Dateien, Emails, usw.) nicht einsehen. Falls ein Verdacht über Material mit strafrechtlich relevantem Inhalt besteht (z.Bsp. Spamfilter), muss das Material beschlagnahmt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, darf aber trotzdem nicht eingesehen werden.).
  • Nutzungsvereinbarung mit Lehrern und Schülern: Viele rechtlichen Graubereiche und Probleme können durch eine von der kantonalen Fachstelle abgesegneten und kontrollierten Nutzungsvereinbarung geregelt werden und somit auch die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für den Informatikverantwortlichen verringert werden. Beispiele von solchen Nutzungsvereinbarungen werden uns im Educanet2 zur Verfügung gestellt.
  • Verantwortlichkeit für Gedankenäusserungsdelikten: Um strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden zu können, muss zum Beispiel ein Blog mit Benutzername und Kennwort geschützt werden. Falls der Blog öffentlich zugänglich ist und jedermann hineinschreiben kann, muss der Blog immer kontrolliert werden und bei Problemen die Einträge sofort gelöscht werden. Um dieses Problem etwas zu entschärfen gibt es Contentfilter und andere Schutzmassnahmen, um den ICT-Verantwortlichen zu schützen.
  • Quellenschutz - Grundlagen: periodisch erscheinende Veröffentlichungen (vor allem berufliche Veröffentlichungen) müssen die Quellen nicht immer angeben. Wir und unsere Schulwebseiten und Schulblogs sollten zur Sicherheit immer die Quellen angegeben werden und so problematische Situationen verhindert werden.
  • Schutz der Persönlichkeit: Bilder von Personen dürfen nicht ohne Einwilligungen  der Schüler veröffentlicht werden. Das Klassenfoto veröffentlicht auf der Webseite ist somit widerrechtlich. Um die Klassenfotos veröffentlichen zu können, müsste man alle Eltern um Erlaubnis befragen. Das gilt auch für einen Skilager-Erinnerungsfilm. In der Realität wird dies aber von vielen Schulen doch durchgeführt. Es gibt trotzdem Möglichkeiten, auf einfache Weise dieses Problem zu umgehen: Eltern im Elternbrief (Bsp. Elternbrief) auf die Einsprachemöglichkeit hinweisen - auf Bilder hinweisen. An Elternabenden die mündliche Einwilligung von allen Eltern einholen, dass Bilder veröffentlicht werden dürfen.
  • Recht am eigenen Namen: Namen und Bilder zusammen zu veröffentlichen sind auch mit der Einwilligung der Eltern problematisch und sollten in der Regel vermieden werden. So ist auch das Verwenden von Namen anderer (z. Bsp. Schüler, die sich im Netz als Lehrer ausgeben) eine Straftat, ist aber relativ schwierig strafrechtlich zu verfolgen. Deshalb macht es Sinn den eigenen Namen auf bekannten Portalen (Facebook, usw.) zu reservieren und somit solchen Unfug zu verhindern.
  • Personendaten auf Schulwebseiten: Informationen ohne Personenbezug sind kein Problem. Falls sich LP nicht wehren, wenn ihr Name auf der Webseite steht, dann geben sie eigentlich ihr Einverständnis. Angaben über Schülerinnen/Schülern sind sehr problematisch und sollten auch bei Zustimmung der Eltern nur sehr vorsichtig verwendet werden. (Bsp. Rangliste, usw.) Angaben über Mitglieder der Schulbehörde, der Lehrkräfte sollten nicht persönlich oder privater Natur sein. Webcams sollten verhindert werden. Emailadressen sollten gesichert und anonymisiert (technisch) werden.
  • Urheberrecht: Ideen sind urheberrechtlich nicht geschützt. Der Schutz von Schöpfungen erfolgt formlos, das heisst, dass wir kein besonderes Zeichen hinzufügen müssen, um etwas zu schützen. So ist zum Beispiel ein Schulaufsatz auch geschützt! Es besteht bei den Fotos der Unterschied des Schnappschusses und des schützenswerten Fotos. Schnappschüsse können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Werke zweiter Hand (z.Bsp. veränderte, angepasste Unterrichtsmaterialien) dürfen nur unter der Einwilligung des Originalherausgebers veröffentlicht werden. Alles was wahrnehmbar ist, ist geschützt, also nicht nur Bild, Ton und Text.
    Schranken des Urheberrechtes: Musik downloaden für den Eigengebrauch ist zulässig. Das Verteilen oder Austauschen in einer Schicksalsgemeinschaft (Schule, Klasse) ist nicht erlaubt. In der Klasse darf aber urheberrechtliches Material abgespielt werden. Werke dürfen aber nicht an öffentlichen Veranstaltungen / Aufführungen abgespielt werden, es sei denn, das Publikum ist auf eine geschlossene Anzahl (Einladung) begrenzt. Wenn zum Beispiel Musik in einem Film verwendet wird und dieser dann als Erinnerung an die Schüler weitergegeben wird, dann ist das nur nach einer Gebührenzahlung an Suisa erlaubt.
    Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist als Zitat verwendbar, die Quelle muss aber klar angegeben werden. Dies betrifft aber nicht ein Werk der bildenden Kunst. So gilt dies nicht für die Musik und die Bilder. Radio- und Fernsehsendungen dürfen für den Unterricht kopiert und im Unterricht verwendet werden. Ausschnitte von anderen Sendungen dürfen im Untericht verwendet werden, so auch von Filmen. Wenn ein Film (DVD) von einer Lehrperson privat gekauft wird, dann darf sie in der Schule nicht abgespielt werden. Die DVD müsste über die Schule gekauft werden. In einer Schule darf zum Beispiel Disco gemacht werden (Abspielen von privater Musik). Musikstücke, Schulmedien, usw. dürfen in Ausschnitten den Schülern für Unterrichtszwecke mit nach Hause gegeben werden. Sie dürfen aber nicht auf eine Webseite gestellt und so den Schülern zur Verfügung gestellt werden, da sie so veröffentlicht würde.
    Ein auf Google gesuchtes Bild darf nicht auf einem Elternbrief eingefügt werden und an die Eltern verteilt werden! (Oups...) Auf einem Stundenplan ist es dahingegen erlaubt ein solches Bild zu verwenden, da dieser unterrichtsrelevant ist! (Das versteht ja gar niemand mehr...)
    Aufgepasst mit Links auf einer Webseite - man haftet für den Inhalt auf den man verlinkt! Es ist immer besser, wenn die Verlinkung auf eine neue Seite springt und meine Seite verlässt und somit eine Trennung besteht. Die Links müssen also relativ oft geprüft werden! Wenn in einem Konzept festgelegt ist, dass regelmässig die Links geprüft werden, kann dies in einem Rechtsfall geltend gemacht werden. - Folge: Konzept für Webseite anpassen!

  • BEI PROBLEMEN KANN DAS SCHEMA IN DER "HANDREICHUNG ZUM URHEBERRECHT IN DER SCHULE" VON MARCEL KOLLER EINGESEHEN WERDEN!


Jede Lehrperson ist ganz sicher schon über das Urheberrecht gestolpert! Für einen ICT-Verantwortlichen ist es sehr schwierig, alle Gesetze zu befolgen und doch ist es seine Aufgabe die LP für diese zu sensibilisieren. So sollten wir auch die Schüler immer wieder sensibilisieren!

Roadmap zur Umsetzung der Änderungsvorschläge

Ich werde hier versuchen die Änderungsvorschläge des vorgängigen Posts in einen Zusammenhang zu bringen und eine zeitliche und organisatorische Struktur für die Umsetzung zu erstellen.

Phase 1: Team und päd. Medienkonzept:
  1. Ein Team wird gebildet: Das Team wird im Fall von Lütisburg am besten aus dem Schulleiter (SL), dem Schulratspräsidenten (SP) und mir als ICT-Verantwortlichen. (allenfalls die Stellvertreterin von mir) - Es wird eine Aufgabenverteilung vorgenommen - die Leitung liegt beim ICTV
  2. Bestandsaufnahme Medieneinsatz: Mittels einer Umfrage bei den Schülern und den Lehrern wird der Medieneinsatz in der Schule abgeklärt. - Die Umfrage wird vom ICTV durchgeführt und ausgewertet, die Resultate im Team besprochen.
  3. Päd. Medienkonzept: Aufgrund der Resultate der Bestandesaufnahme und Umfrage der Schüler und Lehrer wird ein päd. Medienkonzept vom ICTV erstellt und dann im Team besprochen und überarbeitet. 
  4. Ziele:  Das neue pädagogische Medienkonzept führt zu Jahres- und Fünfjahreszielen im Bereich der pädagogischen Nutzung von Medien abgestützt auf den kantonalen Lehrplan und die dort aufgeführten Lernziele betreffend der Nutzung der Medien und ICT.
 Phase 2: Bestandesaufnahme, Technische Konzeption:
  1. Bestandesaufnahme Technik: Es wird vom ICTV eine Bestandesaufnahme der Technik im Schulhaus vorgenommen, dazu kann das bisher bestehende Konzept als Hilfsmittel verwendet werden und mit aktuellen Daten ergänzt werden.
  2. Vernetzungskonzept: Das Vernetzungskonzept der Primarschule wird vom ICTV überprüft und -bearbeitet. 
  3. Ausstattungskonzept: Das Ausstattungskonzept wird vom ICTV angepasst und aktualisiert. Dieser Vorgang sollte jährlich wiederholt werden.
  4. Service - und Betriebskonzept: Es wird vom ICTV ein Konzept erstellt, wo die systembedingten Service- und Betriebsvorgänge aufgeführt und erklärt werden - dieses Konzept kann in Form eines Anhanges eines Ablaufes für das FHB (Führungshandbuch) erstellt werden.
  5. Nutzungskonzept: Das schon bestehende Nutzungskonzept wird überdacht und erneuert und dann mit den LP besprochen und neu eingeführt.
Phase 3: Beschluss, Zeitplan, Überprüfung:
  1. Finanzierung: Die Finanzierung wird durch das jährliche Budget im Bereich der regulären Budgetierung vom ICTV vorgeschlagen und vom SP und SR bewilligt.
  2. Beschluss: Alle Änderungen werden als Gesamtpaket nach allen Anpassungen dem SR vorgelegt und von diesem bewilligt.
  3. Zeitplan: Die Änderungen werden in der obengenannten Reihenfolge im Verlauf des Kalenderjahres 2010 durchgeführt und haben Einfluss auf das Budget 2011. Allenfalls muss aus zeitlichen Gründen der Ablauf auf zwei Kalenderjahre ausgedehnt werden.
  4. Evaluation: Die Vorgänge werden anschliessend im Team (unter Phase 1 erwähnt) evaluiert und der ICTV wird in regelmässigen Zeitabständen vom Team begleitet und beraten.



Diese Anpassungen auf Ebene Schulgemeinde könnten ein interessantes mögliches Thema für die Zertifizierungsarbeit am Schluss dieser Arbeit sein!

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Optimierungsmöglichkeiten gemäss des erfassten IST-Zustandes

Ich werde hier aufgrund des selben Themenrasters wie beim IST-Zustand eine Zusammenstellung möglicher Optimierungsmöglichkeiten zusammenstellen.


Ebene der strategischen Ziele und Vorgaben:
  • Es ist wichtig, dass der SR (Schulrat) in den strategischen Zielen (sind bei unserer Schulgemeinde ein wichtiges Element) die ICT integriert und somit ein Teil der Schulentwicklung macht und somit auch des Schulverständnisses
  • Es muss ein pädagogisches ICT-Konzept erstellt werden und dieser Teil sollte den schon bestehenden  technischen Konzeptteil ergänzen und allenfalls auch darauf Einfluss nehmen
  • das Medienverhalten und die Medienerziehung muss gesamtheitlich überdacht werden
Ebene der Infrastruktur, der Software, des Contents und des Supports:
  • Newsletter muss eingeführt werden mit Content-Beispielen und Inputs für die LP
  • ein FHQ wird erstellt und hilft somit bei einfachen (peinlichen : )) Problemen nicht immer gleich den technischen Support beanspruchen zu müssen
  • ein Impuls/Input-Zeitgefäss innerhalb normaler Sitzungen (Team-) sollte installiert werden
Ebene der Schulorganisation und Schulkultur:
  • Eine Infotafel wird im Lehrerzimmer für den Austausch von ICT-Ideen bereitgestellt
  • pfannenfertige und ausgearbeitete Unterrichtsideen werden zur Verfügung gestellt (niederschwelliger Approach)
Ebene der Ausbildung, Weiterbildung und Beratung:
  • allenfalls verbindliche Ziele der eigenen ICT-Kompetenz festlegen
  • kurze Input - Weiterbildungen - Einbindung in das normale SCHILF-Programm
  • regelmässige Absprachen mit dem SL
Ebene der Lehrpersonen und Unterrichtskultur:
  • ICT in Stufen für das Schuljahr (allenfalls Semester) planen - mehr Zusammenarbeit anstreben - Synergien nutzen
  • Ideenaustausch - Medien zentral speichern - zur Verfügung stellen
Ebene der Lernenden:
  • Möglichkeiten ausarbeiten, dass Schüler Computer auch ausserhalb der Unterrichtszeit verwenden können - vor allem für Schüler, die keinen Computer zu Hause haben

Als nächster Schritt sollte eine Roadmap erstellt werden, in der die obenstehenden Schritte in einen Zusammenhang und einen zeitlichen Ablauf gestellt werden.

kurzer Überblick - IST-Zustand des ICT-Konzeptes in Lütisburg

Ich werde versuchen hier den IST-Zustand der ICT-Handhabung  in Lütisburg aufzunehmen. Ich versuche weniger das bestehende Konzept wiederzugeben, da dieses veraltet und in mehrere Teile zerstückelt ist und sowieso einer Überarbeitung bedarf. Ich werde dahingegen den IST-Zustand des Systems reflektieren und dann auf allfällige nötige Anpassungen eingehen. 

Ebene der strategischen Ziele und Vorgaben:
  • die Vorgaben des Kantones werden erfüllt - Anpassungen wurden im Verlauf der letzten Jahre vorgenommen
  • ICT Integrationsstandarts sind geregelt - werden in der ICT-Kommission (über 4 Schulgemeinden) überwacht und optimiert
Ebene der Infrastruktur, der Software, des Contents und des Supports:
  • Pflichtenhefte sind erstellt, die Organisation im Führungshandbuch der Primarschule integriert und geregelt
  • es besteht ein homogener, praxisorientierter Gerätepark
  • das Netzwerk ist neuwertig (Anpassungen 2009) und Sicherheit ist auf einem hohen Stand
Ebene der Schulorganisation und Schulkultur:
  • Es besteht ein transparentes Kommunikationskonzept, das die ICT integriert hat
  • ICT ist ein Teil der Elternarbeit - wird an Elternabenden usw. gelebt
  • Stufenprojekte werden oft mit Integration von ICT durchgeführt
Ebene der Ausbildung, Weiterbildung und Beratung: 
  • die Ausbildung und Weiterbildung beschränkt sich auf Computer-Skills der Lehrpersonen und geht nicht darüber hinaus - einem pädagogischen Aspekt in der Weiterbildung wird nur sporadisch Rechnung getragen
  • es wird regelmässig auf Compitreffs hingewiesen
  • Materialien und Hilfsmittel zur persönlichen Weiterbildung werden zur Verfügung gestellt
Ebene der Lehrpersonen und Unterrichtskultur:
  • Viele Materialien sind vorhanden, werden aber nur selten benutzt, kein Lehrmittel ist als offizielles Lehrmittel bestimmt
  • die LP's arbeiten relativ selten (ausser in Projekten) im Bereich ICT zusammen und haben oft Berührungsängste mit dem Medium Computer
  • der einzige klassenübergreifende Aspekt durch die ganze Schule ist das Antolin, das von allen Klassen benützt wird
Aus dieser Übersicht kann abgeleitet werden dass die Schule schon über viele Aspekte eines funktionierenden ICT-Konzeptes verfügt, obwohl dieses in dieser Form nicht genügend schriftlich festgehalten ist. Trotzdem kristallisieren sich aus dieser Bestandsaufnahme auch klare Mängel, die in einem weiteren Schritt nun genannt werden sollten. Nur so ist auch eine Erstellung von einer Roadmap und die Formulierung von realistischen Zielen möglich!



Als nächster Schritt ist es notwendig eine Liste mit ToDo's und nächsten Schritten zu erstellen!

Montag, 12. Oktober 2009

Meine Lernziele für das CAS Informatikverantwortliche

Dies sind meine vorläufigen Lernziele für den CAS Informatikverantwortliche:




  • Ich möchte bis Ende Jahr die Fachtagungen evaluiert und organisiert/terminiert haben.
  • Ich möchte bis Ende November die Educanet2 - Plattform für die Organisation innerhalb des CAS kennenlernen und verwenden lernen.
  • Ich möchte bis Ende des Lehrganges mit dem Server 2008 besser umgehen können - die praktische Anwendung in meinem speziefischen System beherrschen
  • Ich möchte bis Ende Jahr OpenSource Software kennenlernen und betreffend meiner Nutzung als mögliche Lösungen evaluieren.
  • Ich möchte bis Ende Lehrgang mindestens zehn Ansätze zur Verbesserung / Optimierung meines Systemes in Lütisburg erarbeiten.
  • Ich will Windows 7 bis Ende März betreffend Support und Anwendung kennen- und anwenden lernen. (Einsatz, Installation, Serveranbindung)
  • Ich möchte für die lokale Schule mindestens zwei Weiterbildungen im  Bereich webbasierten Arbeiten (Blog, Google Apps, Educanet2) zusammenstellen und vorbereiten.